Gebühren für Heilpraktikerleistungen

Die Heilpraktikerleistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) 

 

im Überblick

Für eine Behandlung nehmen Sie sich bitte 60 - 90 Minuten Zeit. Die Abrechnung erfolgt nach geleisteten Behandlungsminuten (1,- Euro pro Minute / max. 75,- € pro Behandlung. Die ersten 10 Minuten sind bei einem Erstgespräch zum Kennenlernen gratis. 

Viele Privatversicherungen beinhalten die Übernahme der Kosten für Heilpraktikerleistungen. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.

Auch durch die Beihilfe für Beamte werden zum Teil Heilpraktikerleistungen erstattet. Bitte sprechen Sie im Vorfeld einer Behandlung mit Ihrer Kranken- bzw. Zusatzversicherung die Erstattungsmöglichkeiten für Heilpraktikerleistungen ab.