Gebühren für Heilpraktikerleistungen
Die Heilpraktikerleistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
im Überblick
Für eine Behandlung nehmen Sie sich bitte 60 - 90 Minuten Zeit. Die Abrechnung erfolgt nach geleisteten Behandlungsminuten (1,- Euro pro Minute. Beim Erstgespräch werden Ihnen 10 Minuten zum Kennenlernen geschenkt.
Parkmöglichkeiten finden Sie gegenüber auf dem Parkplatz an der Stadthalle oder in der Nähe.
Viele Privatversicherungen beinhalten die Übernahme der Kosten für Heilpraktikerleistungen. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.
Auch durch die Beihilfe für Beamte werden zum Teil Heilpraktikerleistungen erstattet. Bitte sprechen Sie im Vorfeld einer Behandlung mit Ihrer Kranken- bzw. Zusatzversicherung die Erstattungsmöglichkeiten für Heilpraktikerleistungen ab.